Checkliste Trinkwasser am Arbeitsplatz für Arbeitgeber
Diese Checkliste zeigt Arbeitgebern, wann Trinkwasser am Arbeitsplatz Pflicht wird, was vor dem Sommer zu tun ist und wie man es nachweist. Mit den Werten aus ASR A3.5 und Arbeitsstättenverordnung, einem Messprotokoll für die Raumtemperatur und Punkten zur Wasserspender-Hygiene. Kostenlos als PDF.
Was Arbeitgeber müssen und was nicht
Rund um Trinkwasser am Arbeitsplatz halten sich zwei Irrtümer: dass im Büro immer Wasser gestellt werden muss, und dass es bei Hitze gar keine Pflicht gibt. Beides stimmt nicht. Die Regeln stehen in der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“:
| Situation | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Büro, normale Temperaturen | keine ausdrückliche Pflicht, Getränke bereitzustellen | – |
| Lufttemperatur im Raum über 26 °C | geeignete Getränke sollen bereitgestellt werden | ASR A3.5, Punkt 4.4 Abs. 5 |
| Lufttemperatur im Raum über 30 °C | geeignete Getränke müssen bereitgestellt werden | ASR A3.5, Punkt 4.4 Abs. 5 |
| über 35 °C | Raum ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit nicht als Arbeitsraum geeignet | ASR A3.5, Punkt 4.4 Abs. 3 |
| Baustelle | immer Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk in der Nähe der Arbeitsplätze | ArbStättV Anhang 5.2 Abs. 1 c |
Als geeignetes Getränk nennt die ASR ausdrücklich Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung. Leitungswasser genügt also. Die weiteren Maßnahmen ab 26 °C, etwa Lüften, Gleitzeit oder gelockerte Kleiderordnung, knüpft die ASR an zwei Bedingungen: Die Außenlufttemperatur liegt über 26 °C, und geeigneter Sonnenschutz ist vorhanden (Punkt 4.4 Abs. 1). Wo Getränke als Arbeitsschutzmaßnahme bereitgestellt werden, darf der Arbeitgeber die Kosten nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).
Wer die Checkliste braucht
- Büros im Dachgeschoss oder mit großen Südfenstern: Hier werden 26 °C im Sommer regelmäßig überschritten, oft früher als gedacht.
- Lager, Produktion, Werkstatt: Hallen heizen sich auf, und körperliche Arbeit erhöht den Bedarf.
- Handwerk und Bau: Auf Baustellen gilt die Getränkepflicht ganzjährig. Mehr im Beitrag Wasserspender im Handwerk.
- Praxen, Kitas, Pflege: Neben den Beschäftigten trinken hier auch Patienten, Kinder oder Bewohner aus demselben Gerät. Abschnitt 4 der Checkliste deckt die Gerätehygiene ab.
So arbeitest du die Checkliste durch
- Abschnitt 1 lesen: Die Tabelle „Was wann gilt“ ist die Grundlage für alles Weitere. Druck sie ruhig separat für die Führungskräfte aus.
- Abschnitt 2 im Frühjahr erledigen: Gefährdungsbeurteilung um Hitze ergänzen, Thermometer beschaffen, Sonnenschutz prüfen, Getränkeversorgung und Zuständigkeit festlegen, besonders gefährdete Beschäftigte berücksichtigen.
- Abschnitt 3 an heißen Tagen: morgens und nachmittags messen, Werte im Messprotokoll auf Seite 2 eintragen, ab über 26 °C Getränke bereitstellen, ab über 30 °C verpflichtend.
- Abschnitt 4, wenn ein Wasserspender läuft: fachgerechter Anschluss mit Rückflusssicherung nach DIN EN 1717, Hygieneplan und Wartungsprotokoll, Spülen nach Stillstand.
- Abschnitt 5 für Baustellen: Getränke in der Nähe, saubere Behälter, Nachschub, Schatten.
Richtig messen
Entscheidend ist die Lufttemperatur im Raum, nicht der Wetterbericht. Die ASR A3.5 beschreibt die Messung (Punkt 4.1 Abs. 6): strahlungsgeschützt, also nicht in der Sonne oder direkt am Heizkörper, bei sitzender Tätigkeit in 0,6 m Höhe, bei stehender in 1,1 m. Ein einfaches Thermometer am Arbeitsplatz, abgelesen um 10 und um 15 Uhr, reicht für den Alltag. Das Messprotokoll in der Vorlage hat Spalten für Außen- und Raumtemperatur, damit du die Bedingungen aus Punkt 4.4 Abs. 1 gleich mit dokumentierst.
Typische Fehler
- Pflicht im Büro behaupten: Eine allgemeine Pflicht, im Büro Wasser bereitzustellen, gibt es nicht. Wer es trotzdem tut, macht es freiwillig.
- Getränkeautomat statt Getränk: Ab über 30 °C müssen Getränke bereitgestellt werden. Ein Automat, an dem Beschäftigte selbst zahlen, erfüllt das nicht.
- Warme Kisten im Flur: Wasser, das in der Sonne lagert, wird ungern getrunken. Kühl lagern oder gekühlt zapfen.
- Nur einmal messen: Morgens um acht sind es 24 °C, nachmittags 31 °C. Wer nur morgens misst, verpasst die Stufe.
- Gerät ohne Wartung: Ein Wasserspender, der im Sommer stark genutzt wird, braucht die Wartung vor der Saison, nicht danach.
Die Rechtslage im Detail steht in Wasserspender: Pflicht für Arbeitgeber?, alles zu Hitze, Raumtemperatur und Maßnahmen in Hitze am Arbeitsplatz und Raumtemperatur im Büro. Für die Gerätepflege gibt es den Hygieneplan als eigene Vorlage.
Hinweis: Die Vorlage ist eine Arbeitshilfe ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Bitte an den eigenen Betrieb, die Anleitung des Geräteherstellers und, wo vorhanden, den Hygieneplan deiner Einrichtung anpassen.
Häufig gestellte Fragen
Muss der Arbeitgeber im Büro Wasser bereitstellen?
Nicht grundsätzlich. Eine ausdrückliche Pflicht gibt es auf Baustellen (ArbStättV Anhang 5.2) und bei Hitze: Bei über 26 °C Lufttemperatur im Raum sollen, bei über 30 °C müssen geeignete Getränke bereitgestellt werden (ASR A3.5).
Reicht Leitungswasser als Getränk?
Ja. Die ASR A3.5 nennt als Beispiel für ein geeignetes Getränk ausdrücklich Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung.
Müssen die Getränke kostenlos sein?
Wo sie als Arbeitsschutzmaßnahme vorgeschrieben sind, ja. Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).