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Vorlage · 6 Min · Oktober 2026

Hygieneplan für Wasserspender: Vorlage zum Ausdrucken

Ein Hygieneplan für den Wasserspender legt fest, wer Auslauf und Tropfschale reinigt, wann nach Stillstand gespült wird und wer Filterwechsel und Desinfektion veranlasst. Hier bekommst du die Vorlage als PDF, kostenlos und ohne Anmeldung, und eine Anleitung, wie du sie in zehn Minuten ausfüllst.

Wofür der Hygieneplan da ist

Ein leitungsgebundener Wasserspender ist hygienisch unkompliziert, solange drei Dinge zuverlässig passieren: Auslauf und Tropfschale werden sauber gehalten, nach längerem Stillstand wird gespült, und das Gerät wird regelmäßig gewartet. Probleme entstehen fast nie im Gerät selbst, sondern in den Lücken dazwischen: Urlaubsvertretung, Ferien, ein neuer Hausmeister, ein Dienstleisterwechsel. Der Hygieneplan schließt genau diese Lücken, weil er Aufgaben an Namen und Intervalle bindet.

Die Vorlage hat drei Seiten. Seite 1 und 2 sind der eigentliche Plan mit Zuständigkeiten, Maßnahmentabelle, Vorgehen bei Auffälligkeiten, Regeln für Nutzer und einer Kurzfassung des rechtlichen Rahmens. Seite 3 ist eine Monats-Abhakliste für die tägliche Pflege.

Wer einen Hygieneplan braucht

  • Kitas, Horte, Schulen, Heime, Ferienlager: Sie sind Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG und müssen nach § 36 Abs. 1 IfSG Hygienepläne führen. Ausgenommen ist die Kindertagespflege. Mehr dazu im Beitrag Wasserspender in Schule und Kita.
  • Pflegeheime, Tagespflege, ambulante Pflegedienste: Hier gilt § 35 Abs. 1 IfSG, ebenfalls mit Hygieneplänen. Siehe Wasserspender in der Pflege.
  • Arzt- und Zahnarztpraxen: Die Länder können Hygienepläne per Verordnung vorschreiben, für Zahnarztpraxen und für Arztpraxen mit invasiven Eingriffen (§ 23 Abs. 5 IfSG). Was in deinem Bundesland gilt, steht in der dortigen Hygieneverordnung. Siehe Wasserspender in der Arztpraxis.
  • Büros, Gastronomie, Betriebe: Ein Hygieneplan für den Spender ist nicht vorgeschrieben. Als Betreiber musst du die Trinkwasser-Installation aber nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betreiben (§ 13 Abs. 1 TrinkwV). Ein einseitiger Plan ist der einfachste Weg, das im Alltag umzusetzen.

In keinem dieser Gesetze ist der Wasserspender ausdrücklich genannt. Wer ohnehin einen Hygieneplan führt, nimmt ihn als eigenen Abschnitt auf, statt ein zweites Dokument daneben zu legen.

So füllst du die Vorlage aus

  1. Geltungsbereich: Betrieb, Standort, Hersteller, Modell und Seriennummer eintragen. Die Seriennummer steht meist auf einem Aufkleber an der Rückseite oder im Gerät hinter der Tropfschale.
  2. Verantwortliche: Eine Person für die Gesamtverantwortung (Leitung), eine für die tägliche Pflege und eine Vertretung. Wenn ihr im Schichtbetrieb arbeitet, eine Person pro Schicht.
  3. Maßnahmentabelle: Die Intervalle mit der Herstelleranleitung abgleichen. Steht dort für die Wartung ein anderer Abstand als halbjährlich, gilt der Herstellerwert. In der Spalte „Name / Kürzel“ steht, wer es tatsächlich macht.
  4. Stillstand: Die Vorlage nennt mehr als drei Tage ohne Entnahme als Auslöser fürs Spülen. Das orientiert sich an der technischen Regel VDI/DVGW 6023, die einen Wasseraustausch spätestens nach 72 Stunden ansetzt. Trag die Termine ein, an denen das bei euch planbar ist: Brückentage, Betriebsferien, Schulferien.
  5. Auffälligkeiten: Telefonnummer des Dienstleisters in Abschnitt 1 eintragen, damit der Ablauf in Abschnitt 3 auch nachts oder in der Vertretung funktioniert.
  6. Aushang: Abschnitt 4 kopieren und neben das Gerät hängen. In Kitas und Schulen auf Augenhöhe der Kinder.
  7. Freigabe: Datum und Unterschrift unten auf Seite 2. Bei jeder Änderung neu datieren.

Zuständigkeiten, die in der Praxis funktionieren

Aus Wartungsterminen kennen wir vor allem ein Muster: Wo eine benannte Person die Tropfschale leert, ist das Gerät sauber. Wo „alle“ zuständig sind, steht nach einer Woche Kaffeesatz in der Schale. Bewährt hat sich, die tägliche Pflege an einen festen Zeitpunkt zu koppeln, zum Beispiel an das Ausräumen der Spülmaschine am Nachmittag oder an die letzte Pause in der Schule. Die Wartung selbst übernimmt der Dienstleister, die Leitung prüft einmal im Quartal, ob Abhakliste und Protokoll vollständig sind.

Typische Fehler

  • Plan ohne Namen: Funktionen statt Personen, keine Vertretung. Der Plan existiert, umgesetzt wird er nicht.
  • Stillstand vergessen: Nach den Sommerferien oder Betriebsferien wird sofort gezapft. Genau dann ist Spülen am wichtigsten.
  • Falsche Mittel: Haushaltsreiniger oder Scheuermilch am Auslauf. Nur Mittel verwenden, die der Hersteller freigibt.
  • Filterwechsel nach Gefühl: Der Filter für Chlor, Gerüche und Schwebstoffe wird nach Herstellerangabe getauscht, nicht erst, wenn das Wasser anders schmeckt.
  • Keine Nachweise: Wartung findet statt, aber kein Protokoll liegt vor. Dafür gibt es das Wartungsprotokoll.

Was hinter den einzelnen Maßnahmen steckt, erklärt der Beitrag Wasserspender-Hygiene.

Hinweis: Die Vorlage ist eine Arbeitshilfe ohne Gewähr und keine Rechtsberatung. Bitte an den eigenen Betrieb, die Anleitung des Geräteherstellers und, wo vorhanden, den Hygieneplan deiner Einrichtung anpassen.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Hygieneplan für den Wasserspender Pflicht?

Nicht für jeden Betrieb. Kitas, Schulen und weitere Gemeinschaftseinrichtungen (§ 36 IfSG), Pflegeeinrichtungen (§ 35 IfSG) und je nach Bundesland Praxen müssen Hygienepläne führen. Der Spender ist dort nicht ausdrücklich genannt, gehört aber sinnvollerweise hinein.

Wie oft muss der Wasserspender gewartet werden?

Maßgeblich ist die Herstellerangabe. In der Praxis ist eine Wartung mit Filterwechsel und Desinfektion halbjährlich üblich, bei hoher Nutzung auch häufiger. Ein festes Intervall schreibt die Trinkwasserverordnung nicht vor.

Was mache ich, wenn das Wasser komisch riecht oder schmeckt?

Gerät außer Betrieb nehmen, Schild anbringen, Wartungsdienstleister anrufen und den Vorfall im Protokoll eintragen. Wieder freigeben erst nach Prüfung.

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