Hitzefrei im Büro: ab wie viel Grad?
Kurz gesagt: Ab keiner. Einen Anspruch auf hitzefrei haben Beschäftigte nicht. Es gibt aber drei Schwellen, 26, 30 und 35 °C, ab denen der Arbeitgeber handeln soll oder muss. Hier steht, was an welcher Stufe gilt, was du selbst tun kannst und wie es bei Azubis, Schwangeren und in der Schule aussieht.
Rechtsstand Oktober 2026: Grundlage sind die BAuA-Fassung der ASR A3.5 mit der letzten Änderung von 2022 und die ArbStättV in der Fassung vom März 2024.
Die direkte Antwort
Für Beschäftigte gibt es in Deutschland keine Temperatur, ab der automatisch hitzefrei ist. Weder die Arbeitsstättenverordnung noch die Technische Regel ASR A3.5 sehen eine Freistellung vor. Die Regel arbeitet stattdessen mit drei Schwellen, an denen die Pflichten des Arbeitgebers wachsen: 26, 30 und 35 °C Lufttemperatur im Raum. Hitzefrei im Wortsinn gibt es nur dort, wo ein Arbeitgeber es freiwillig gewährt oder eine Betriebsvereinbarung es vorsieht.
Was bei welcher Temperatur auf dich zukommt
| Im Raum gemessen | Pflicht des Arbeitgebers | Was du konkret erwarten kannst |
|---|---|---|
| bis 26 °C | Richtwert einhalten, Sonnenschutz an besonnten Fenstern | funktionierende Jalousien, keine Zusatzmaßnahmen |
| mehr als 26 °C | Maßnahmen „sollen“ ergriffen werden, Getränke „sollen“ bereitstehen | Lüften am Morgen, Ventilator, gelockerte Kleiderordnung, Wasser |
| mehr als 30 °C | wirksame Maßnahmen „müssen“ ergriffen werden, Getränke „müssen“ bereitstehen | Gleitzeit, Entwärmungspausen, kostenloses Trinkwasser |
| mehr als 35 °C | Raum ohne Hitzearbeits-Maßnahmen kein geeigneter Arbeitsraum | Verlagerung in kühlere Räume oder andere Zeiten |
Quelle sind die Punkte 4.2 Abs. 3 und 4.4 der ASR A3.5. Die Stufen ab 26 °C gelten für den Sommerfall, also bei einer Außenlufttemperatur über 26 °C, und setzen einen vorhandenen Sonnenschutz voraus. Die vollständige Maßnahmenliste mit Beispielen steht im Ratgeber Hitze am Arbeitsplatz.
Warum 35 °C nicht „Feierabend“ heißt
Der Satz der ASR für Temperaturen über 35 °C wird gern verkürzt. Für die Dauer der Überschreitung braucht es dann Mittel, wie man sie von Hitzearbeitsplätzen kennt, also Luftduschen, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung. Daraus folgt eine Pflicht für den Arbeitgeber, zu handeln. Ein Recht der einzelnen Beschäftigten, eigenmächtig nach Hause zu gehen, lässt sich daraus nicht ableiten. Im Büro läuft es meist auf eine Verlagerung hinaus: anderer Raum, früherer Arbeitsbeginn oder, wo vereinbart, mobiles Arbeiten.
Was du als Beschäftigter tun kannst
Der wirksamste Weg ist sachlich und dokumentiert. So gehst du vor:
1. Messen und notieren
Ein einfaches Thermometer, nicht in der Sonne, bei sitzender Arbeit in etwa 60 Zentimetern Höhe. Notiere Datum, Uhrzeit und Wert, gern stündlich am Nachmittag. Ein Foto vom Display mit Zeitstempel reicht. Wie die ASR die Messung beschreibt, steht im Artikel Raumtemperatur im Büro.
2. Konkret vorschlagen, nicht nur beschweren
„Es ist zu heiß“ führt selten weiter. Besser: „Ab 9 Uhr haben wir 27 °C, die Jalousien auf der Westseite gehen nicht zu, und eine Gleitzeitregel für Hitzetage würde helfen.“ Beschäftigte haben das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zum Gesundheitsschutz zu machen (§ 17 Abs. 1 ArbSchG).
3. Betriebsrat einbinden
Wo es einen Betriebsrat gibt, bestimmt er bei Regelungen zum Gesundheitsschutz mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Eine Betriebsvereinbarung kann festlegen, was ab welcher Temperatur gilt, bis hin zu verkürzter Arbeitszeit.
4. Wenn nichts passiert: Behörde
Hilft der Arbeitgeber einer begründeten Beschwerde nicht ab, ist der nächste Schritt die Arbeitsschutzbehörde; benachteiligt werden darf deswegen niemand (§ 17 Abs. 2 ArbSchG). Die Behörde kann Maßnahmen anordnen.
Typische Fehler an heißen Tagen
- Einfach gehen: Ohne Absprache den Arbeitsplatz verlassen ist kein vorgesehener Weg und kann arbeitsrechtlich Ärger geben. Kläre es vorher.
- Gefühlte statt gemessener Werte: „Gefühlt 35 Grad“ überzeugt niemanden. Die ASR bezieht sich auf die gemessene Lufttemperatur.
- Am Fenster in der Sonne messen: Ein Thermometer in direkter Sonne zeigt Werte, die mit der Lufttemperatur wenig zu tun haben.
- Fenster mittags aufreißen: Wenn es draußen wärmer ist als drinnen, holst du nur Hitze herein. Gelüftet wird früh morgens.
Sonderfälle
Schule ist nicht Büro
Hitzefrei kennt man aus der Schule, und daher stammt die verbreitete Annahme, es gebe das auch im Job. Schulrecht ist Landesrecht und gilt für Schülerinnen und Schüler, nicht für Beschäftigte. In NRW entscheidet die Schulleitung; als Anhaltspunkt nennt das Schulministerium eine Raumtemperatur von mehr als 27 °C, unter 25 °C darf kein Hitzefrei erteilt werden. Kinder der Grundschule und der Klassen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern früher entlassen werden. Für Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten gilt dagegen das Arbeitsschutzrecht mit der ASR A3.5.
Azubis und Jugendliche
Für Auszubildende über 18 gelten dieselben Regeln wie für alle anderen. Für Jugendliche unter 18 ist der Schutz strenger: Arbeiten, die ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze gefährden, sind für sie verboten (§ 22 Abs. 1 Nr. 4 JArbSchG). Die ASR zählt Jugendliche außerdem zu den Gruppen, für die schon über 26 °C die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden muss.
Schwangere und Stillende
Der Arbeitgeber darf Schwangere keiner Hitze in einem Maß aussetzen, das für sie oder das Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 11 Abs. 3 Nr. 3 MuSchG). Die ASR nennt Schwangere und stillende Mütter ausdrücklich als besonders schutzbedürftig. In der Praxis heißt das: früh das Gespräch suchen, kühleren Arbeitsplatz oder andere Arbeitszeiten festlegen.
Wenn der Chef hitzefrei gibt: was du klären solltest
Manche Betriebe schicken bei großer Hitze früher nach Hause. Weil das keine gesetzliche Regel ist, hängt alles an der Absprache. Frag nach, ob die Zeit bezahlt wird, über das Gleitzeitkonto läuft oder nachgearbeitet werden muss, und lass dir das bei wiederkehrenden Regeln schriftlich geben. Für Arbeitgeber lohnt sich eine feste Regel im Hitzeplan, damit nicht jede Abteilung anders entscheidet.
Was das für Wasser im Büro bedeutet
Statt hitzefrei gibt es an heißen Tagen vor allem eins sicher: Über 30 °C muss Trinkwasser kostenlos bereitstehen, über 26 °C soll es das. Leitungswasser genügt. Wer im Team öfter über die Hitze diskutiert, ist mit gekühltem Wasser in Reichweite der Arbeitsplätze meist schon einen Schritt weiter. Was rechtlich reicht, erklärt dieser Artikel zur Arbeitgeber-Pflicht; Geräte für Teams zeigt die Büro-Übersicht.
Häufig gestellte Fragen
Ab wie viel Grad gibt es hitzefrei im Büro?
Gar nicht automatisch. Es gibt keine Temperatur, ab der Beschäftigte einen Anspruch auf hitzefrei haben. Die ASR A3.5 verpflichtet den Arbeitgeber stattdessen zu Maßnahmen, die ab 26, 30 und 35 °C strenger werden.
Darf mein Arbeitgeber mich bei 30 Grad arbeiten lassen?
Ja, aber nicht ohne Gegenmaßnahmen. Über 30 °C muss er wirksame Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel Sonnenschutz und Lüftung steuern, Gleitzeit ermöglichen oder Ventilatoren stellen, und Getränke bereitstellen.
Gibt es für Azubis hitzefrei?
Nein, auch nicht für Auszubildende. Unter 18 greift aber das Jugendarbeitsschutzgesetz: Gesundheitsgefährdende Arbeit bei außergewöhnlicher Hitze ist dann tabu (§ 22 Abs. 1 Nr. 4 JArbSchG).
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber bei Hitze nichts unternimmt?
Temperatur messen und dokumentieren, konkrete Maßnahmen vorschlagen, den Betriebsrat einbinden. Hilft das nicht, kannst du dich an die Arbeitsschutzbehörde wenden, Nachteile dürfen dir daraus nicht entstehen (§ 17 ArbSchG).