Raumtemperatur im Büro: Mindest- und Höchstwerte nach ASR A3.5
Wie warm muss es im Büro sein, wie warm darf es werden, und wer misst das wie? Die Antworten stehen in der Technischen Regel ASR A3.5. Hier sind sie übersichtlich zusammengefasst: Mindestwerte je Tätigkeit, Werte für Pausenraum und Duschen, die Messvorschrift mit Protokoll-Vorlage und der Unterschied zwischen kalter Jahreszeit und Sommer.
Alle Werte nach ASR A3.5 (letzte Änderung 2022, bei der BAuA im Oktober 2026 abgerufen).
Das Wichtigste vorweg
Für Büroarbeit, also leichte Tätigkeit überwiegend im Sitzen, muss die Lufttemperatur mindestens 20 °C betragen, und zwar während der gesamten Nutzungsdauer (ASR A3.5, Punkt 4.2 Abs. 1, Tabelle 1). Nach oben soll sie 26 °C nicht überschreiten (Punkt 4.2 Abs. 3). Dazwischen liegt der Bereich, den die Regel als unproblematisch ansieht. Wer wärmer oder kühler empfindet, hat damit noch keinen Rechtsanspruch auf eine andere Einstellung.
Mindesttemperaturen nach Tätigkeit
Die Untergrenze hängt davon ab, wie schwer gearbeitet wird und ob man sitzt oder steht. Die ASR A3.5 legt dafür Tabelle 1 fest:
| Überwiegende Körperhaltung | leichte Arbeit | mittelschwere Arbeit | schwere Arbeit |
|---|---|---|---|
| Sitzen | +20 °C | +19 °C | nicht angegeben |
| Stehen, Gehen | +19 °C | +17 °C | +12 °C |
Zur Einordnung der Arbeitsschwere nennt die ASR in Tabelle 2 Beispiele:
| Arbeitsschwere | Beschreibung laut ASR | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| leicht | leichte Hand-/Armarbeit bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen, gelegentlich Gehen | Bildschirmarbeit, Empfang, Sachbearbeitung |
| mittel | mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen | Lager mit Kommissionierung, Werkstatt-Montage |
| schwer | schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen | Umzugs- oder Bauarbeiten mit schweren Lasten |
Ein Büro mit gemischter Nutzung richtet sich nach der überwiegenden Tätigkeit. Die Rezeption, an der jemand den halben Tag steht und läuft, kann formal mit 19 °C auskommen, der Schreibtisch dahinter nicht.
Nebenräume: Pause, Kantine, Duschen
| Raum | Mindestwert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- und Kantinenräume, Erste-Hilfe-Räume | +21 °C während der Nutzung | Punkt 4.2 Abs. 4 |
| Toiletten | +21 °C, kurzzeitig darunter durch Lüften der Nutzer zulässig | Punkt 4.2 Abs. 4 |
| Waschräume mit Duschen | mindestens +24 °C (Soll-Vorschrift) | Punkt 4.2 Abs. 6 |
| Pausen- und Sanitärräume auf Baustellen | +18 °C vorhanden, +21 °C muss erreichbar sein | Punkt 5 Abs. 1 |
Der Pausenraum braucht also einen Grad mehr als das Büro.
Wenn es zu kalt ist: die vorgeschriebene Reihenfolge
Reichen Heizung und Gebäudetechnik nicht, um die Mindestwerte zu erreichen, gibt die ASR eine Reihenfolge vor (Punkt 4.2 Abs. 2): zuerst arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen wie Wärmestrahlungsheizung oder Heizmatten, dann organisatorische wie Aufwärmzeiten, zuletzt personenbezogene wie geeignete Kleidung. „Zieh dir eine Jacke an“ ist also die letzte, nicht die erste Antwort. Ein Heizlüfter unter dem Tisch ist eine technische Maßnahme, sollte aber mit Blick auf Stromkreis und Brandschutz abgestimmt sein.
Raumtemperatur oder Lufttemperatur?
Die ASR unterscheidet zwei Begriffe. Die Raumtemperatur ist die vom Menschen empfundene Temperatur, beeinflusst von Luft, Fenstern, Wänden, Decke und Boden. Die Lufttemperatur ist die Temperatur der umgebenden Luft ohne Wärmestrahlung (Punkte 3.1 und 3.2). Alle Grenzwerte der ASR sind Lufttemperaturen. Das erklärt, warum ein Platz an einer kalten Glasfassade im Winter ungemütlich sein kann, obwohl das Thermometer 21 °C zeigt: Die Strahlung der kalten Fläche zählt bei der Messung nicht mit. Zugluft und Luftfeuchte behandelt die ASR A3.6 „Lüftung“.
Richtig messen: so beschreibt es die ASR
Punkt 4.1 Abs. 6 regelt die Messung recht genau:
- Gerät: strahlungsgeschütztes Thermometer, Messgenauigkeit ±0,5 °C. Ein Thermometer in praller Sonne oder direkt neben dem Heizkörper misst falsch.
- Höhe: bei sitzender Tätigkeit 0,6 m über dem Boden, bei stehender 1,1 m.
- Takt: nach Erfordernis stündlich, und zwar am Arbeitsplatz.
- Außenluft: stündlich während der Arbeitszeit, ohne direkte Sonne, etwa 4 m von der Gebäudewand entfernt und in 2 m Höhe. Relevant, weil die Sommerstufen erst bei mehr als 26 °C draußen greifen.
Ein einfaches Messprotokoll für einen Arbeitsplatz kann so aussehen:
| Datum | Uhrzeit | Raum / Platz | Höhe | innen | außen | Maßnahme |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 14.07. | 08:00 | Büro 3.12, Platz Fenster | 0,6 m | 23,5 °C | 24 °C | gelüftet, Jalousie unten |
| 14.07. | 12:00 | Büro 3.12, Platz Fenster | 0,6 m | 26,5 °C | 30 °C | Ventilator, Wasser bereitgestellt |
| 14.07. | 15:00 | Büro 3.12, Platz Fenster | 0,6 m | 29,0 °C | 32 °C | Gleitzeitregel aktiviert |
Solche Werte sind die Grundlage für jedes Gespräch über Maßnahmen, für die Gefährdungsbeurteilung und notfalls für eine Beschwerde.
Heizperiode und Sommer: was jeweils gilt
Eine „Heizperiode“ kennt die ASR A3.5 nicht. Die Mindestwerte gelten das ganze Jahr, solange der Raum genutzt wird. Ein kühler Morgen im Mai mit 17 °C im Büro ist also genauso ein Thema wie der Januar. Umgekehrt greifen die Hitzestufen über 26 °C nur im Sommerfall, wenn auch draußen mehr als 26 °C herrschen.
| Kalte Jahreszeit | Sommer | |
|---|---|---|
| Maßgeblicher Wert | Mindestwert nach Tabelle 1, im Büro 20 °C | Richtwert 26 °C, Stufen 26 / 30 / 35 °C |
| Typische Ursache für Probleme | Heizung zu spät an, Nachtabsenkung zu lang, kalte Fensterflächen | Sonneneinstrahlung, Wärme von Geräten, fehlende Nachtauskühlung |
| Erste Maßnahme | Heizzeiten und Thermostate prüfen, dann Strahlungsheizung am Platz | Sonnenschutz, morgens lüften, Geräte abschalten |
| Wo es ausführlich steht | dieser Artikel | Hitze am Arbeitsplatz |
Und die 19 Grad aus dem Energiesparwinter?
Vom 01.09.2022 an galt die Energiesparverordnung EnSikuMaV. § 6 begrenzte in öffentlichen Nichtwohngebäuden das Heizen auf höchstens 19 °C bei leichter, überwiegend sitzender Tätigkeit. § 12 machte diese Werte für alle Arbeitsräume zu Mindestwerten, senkte die Untergrenze im Büro also auch in Unternehmen von 20 auf 19 °C. Beide Regeln sind mit Ablauf des 15.04.2023 aufgehoben. Seitdem gilt im Büro wieder allein die ASR A3.5, also mindestens 20 °C.
Wohlfühlen ist nicht dasselbe wie Einhalten
Zwischen 20 und 26 °C ist die Regel erfüllt, trotzdem frieren die einen und schwitzen die anderen. Praktische Stellschrauben, die ohne Umbau helfen: Plätze an Glasfassaden mit Teppich oder Stellwand gegen Strahlungskälte abschirmen, Lüftungsauslässe nicht auf Arbeitsplätze richten, im Großraum Zonen mit unterschiedlicher Temperatur einrichten, statt alle auf 22 °C zu zwingen.
Was das für Wasser im Büro bedeutet
Im Sommer hängt die Temperaturfrage direkt am Trinken: Steigt die Lufttemperatur über 26 °C, sollen Getränke bereitstehen, ab mehr als 30 °C ist das verpflichtend. Leitungswasser genügt. Wie das in der Praxis ohne Flaschenlogistik aussieht, zeigen die Artikel Wasserspender-Pflicht für Arbeitgeber und Wasserspender fürs Büro.
Häufig gestellte Fragen
Wie warm muss es im Büro mindestens sein?
Mindestens 20 °C Lufttemperatur bei leichter, überwiegend sitzender Tätigkeit, während der gesamten Nutzungsdauer (ASR A3.5, Tabelle 1). Pausenräume und Kantinen brauchen 21 °C.
Was ist die Höchsttemperatur im Büro?
Die Lufttemperatur soll 26 °C nicht überschreiten. Ist es draußen wärmer als 26 °C, greifen gestufte Pflichten: Maßnahmen über 26 °C als Soll, über 30 °C als Muss, über 35 °C taugt der Raum ohne Zusatzmaßnahmen nicht geeignet.
Wo und wie wird die Raumtemperatur gemessen?
Mit einem strahlungsgeschützten Thermometer (±0,5 °C) am Arbeitsplatz, bei sitzender Arbeit in 0,6 m Höhe, bei stehender in 1,1 m, nach Bedarf stündlich (ASR A3.5, Punkt 4.1 Abs. 6).
Gilt im Büro noch die 19-Grad-Regel?
Nein. Die 19 °C stammen aus der befristeten EnSikuMaV (Heiz-Höchstwert in öffentlichen Gebäuden, abgesenkter Mindestwert für alle Arbeitsräume), die seit dem 15.04.2023 aufgehoben ist. Für Büroarbeit gilt wieder der Mindestwert von 20 °C.
Darf der Arbeitgeber bei Kälte einfach auf warme Kleidung verweisen?
Erst zuletzt. Werden die Mindestwerte nicht erreicht, kommen zuerst technische Maßnahmen am Arbeitsplatz, dann organisatorische, erst dann Kleidung (ASR A3.5, Punkt 4.2 Abs. 2).